Montage & Wartung

Vor der ersten Inbetriebnahme der Türen mit elektrischen Verriegelungen in Rettungswegen ist die Übereinstimmung mit dem Eignungsnachweis durch eine Bescheinigung des Herstellers zu bestätigen und durch einen Sachkundigen festzustellen, ob die elektrische Verriegelung ordnungsgemäß eingebaut wurde und funktionstüchtig ist.

Türen mit elektrischen Verriegelungen in Rettungswegen müssen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Der Sachkundige hat über die wiederkehrende Prüfung eine Bescheinigung auszustellen, die der Betreiber der Verriegelung der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen hat.

Darüber hinaus empfehlen wir eine monatliche Überprüfung der Rettungswege durch den Betreiber auf äußerlich sichtbare Schäden und Mängel. Sofern solche Schäden vorliegen, müssen diese umgehend durch ein autorisiertes Fachunternehmen behoben werden.

Sowohl die wiederkehrende Prüfung als auch eventuell anfallende Reparaturen können und dürfen durch Monteure der Firma MATEC G&S auch im Rahmen eines Wartungsvertrages durchgeführt werden.

 

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