Richtlinien

Die Landesbauordnung
verlangt Rauchabzüge für Treppenräume in allen Gebäuden ab einer bestimmten Höhe. Im Regelfall sind Rauchabzüge bei solchen Gebäuden verlangt, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als 7 m Höhe über dem Gelände, Personen aufhalten können und für Versammlungsstätten. Außerdem schreibt sie für Anlagen besonderer Art und/ oder Nutzung für den Einzelfall gesonderte Maßnahmen vor, zu denen auch der Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gehören kann.

Die DIN 18232
behandelt den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, gibt Hinweise für den sachgerechten Einbau und legt Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik dar. In der DIN 18232 sind u.a. folgende Punkte enthalten:
- Standsicherheitsprüfungen DIN 18 232 Teil 3 Abschnitt 3.1
- Funktionssicherheitsprüfungen DIN 18 232 Teil 3 Abschnitt 3.3
- Brandversuche DIN 18 232 Teil 3 Abschnitt 3.6

Die VdS Richtlinie 2098
beinhaltet weitergehende Empfehlungen für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und enthält zusätzliche Anforderungen aus versicherungstechnischer Sicht. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für alle eingeschossigen gewerblichen Gebäude und für mehrgeschossige Gebäude, bei denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion darstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der Rabattierung der Feuerversicherungsprämie.

Die Musterbauordung (MBO)
regelt die brandschutztechnischen Schutzziele, wie z.B. Vorbeugung von Bränden und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten.
Auszug: ...bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu erreichen, zu ändern, und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, nicht gefährdet werden. In Bezug auf den Brandschutz wird in 17 BMO festgelegt, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen und instandzuhalten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Mensch und Tier möglich werden. Hieraus ist eine allgemeine Instandhaltungspflicht abzuleiten, die sich in allen Landesbauordnungen widerspiegelt. Sie bezieht sich insbesondere auf die Komponenten des baulichen Brandschutzes und umfasst auch die Instandhaltung, die Wartung und wenn nötig, die Reparatur von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Der Technischer Überwachungsverein (TÜV)
TÜV-Bauartprüfungen dienen der Betriebstauglichkeit, sie sagen nichts über die RWA-Tauglichkeit aus. Wichtige TÜV-Merkmale sind:
- Berührungsschutz
- Mechanischer Aufbau
- Elektrische Sicherheit

Der ZVEI – Zentralverband der Elektroindustrie
Fachkreis elektromotorisch betriebene Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Ziele: Öffentlichkeitsarbeit und Erarbeitung von Normen über Herstellung und Anwendung von RWA-Anlagen.

Der BHE – Betreiber Hersteller und Errichter
Erarbeitung von Richtlinien über Herstellung und Anwendung von RWA-Anlagen

 

Weitere Informationen zum Thema RWA-Anlagen:


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