Montage & Wartung

Automatische Türsysteme unterliegen einer jährlichen Wartungspflicht. Da es sich um so genannte kraftbetätigte Anlagen handelt, findet die Richtlinie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore der Berufsgenossenschaft BGR 232 Anwendung, sowie DIN 18650 Teil 2,(Sicherheit an automatischen Türsystemen) und der Richtlinie AutSchR für automatische Schiebetüren.

Alle Arten von Sicherheitseinrichtungen bedürfen einer regelmäßigen und fachgerechten Wartung, um in Gefahrensituationen eine einwandfreie Funktion gewährleisten zu können. Zu beachten ist darüber hinaus, dass automatische Türanlagen auch als Feststellanlage eingesetzt werden können und damit zusätzlich die Wartungsvorschriften für TFA-Anlagen gelten.

Die Wartung ist nach Angabe des Systemherstellers und der Richtlinie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore durch eine nachweislich qualifizierte sowie zugelassene Fachfirma für Automatiktüranlagen durchzuführen. Das maximale Wartungsintervall beträgt 12 Monate, wobei eine halbjährliche Prüfung der Anlagen empfohlen wird, um einen störungsfreien Betrieb zu garantieren.

Folgende Mindestmaßnahmen sind durchzuführen:

 

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