Richtlinien

AutSchR (Richtlinie über Anforderungen an automatische Schiebetüren in Rettungswegen)
Diese Richtlinie enthält die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektromechanisch, hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen automatischen Schiebetüren in Rettungswegen.
Bei nachgewiesener Übereinstimmung mit dieser Richtlinie dürfen die Schiebetüren vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den 24 Abs. 5 MBO der entsprechenden Länderverordnung versehen werden.
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BGR 232
Mit dem Erscheinen der BGR 232 wurde die weithin bekannte ZH 1/494 abgelöst. Bei der BGR 232 handelt es sich um eine BG-Regel (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel.

Sie konkretisiert die Anforderungen an kraftbetätigte Fenster und Türen neu, da für den Bereich der Tore inzwischen produktspezifische europäische Normen erschienen sind.
Die BGR 232 finden Sie HIER als PDF.

DIN 18650
Diese Norm ist seit Dezember 2005 gültig und ersetzt die bisherige DIN V 18650-1 und -2 und besitzt nur nationale Gültigkeit.

Die Norm gilt für automatische Schiebe-, Drehflügel- und Karusselltüren, sowie Falttüren mit horizontal bewegten Flügeln. Sie gilt für Standardtüren wie für Türen in Flucht- und Rettungswegen sowie für Feuer- und Rauchschutztüren.
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